Memorandum März 2026

Über die strategische Wasserwirtschaft, Grundwasserregulierung in der Graft und Trinkwasserversorgung der Stadt


Präambel

Dieses Memorandum fasst die historische Entwicklung, die hydrologischen Fakten und die drohenden Gefahren für die Stadt Delmenhorst zusammen. Es dient als eindringliche Warnung an die politischen Entscheidungsträger: Die geplante Abkehr vom Neubau des Wasserwerks in der Graft ist ein fataler Fehler. Es geht hier längst nicht mehr nur um den Erhalt unseres wunderschönen Stadtparks, sondern um den Schutz städtischer und privater Infrastruktur vor den katastrophalen Folgen eines unkontrollierten Grundwasseranstiegs – und zuletzt um die Unabhängigkeit unserer städtischen Trinkwasserversorgung.

 Seit der Inbetriebnahme des ersten Wasserwerks an den Graften im Jahr 1909 hat sich in Delmenhorst ein künstliches hydrologisches Gleichgewicht etabliert. Über 100 Jahre lang hat die stetige Wasserförderung den Grundwasserspiegel in Delmenhorst reguliert. Was heute oft verschwiegen wird, ist das immense Ausmaß des Einflussgebietes (des ehemaligen Wasserschutzgebietes). Der Absenktrichter der Graft-Brunnen beschränkte sich nie nur auf die Innenstadt. Das Einzugsgebiet erstreckte sich von der Bahnlinie im Norden bis weit hinter die Autobahn im Süden und reichte von Adelheide im Westen bis zur Wildeshauser Straße. Fakt ist: Große Teile der heutigen Siedlungsbebauung in den tiefer gelegenen Bereichen im Westen, Süden und Teilen des Nordens von Delmenhorst wurden durch diese permanente Grundwasserabsenkung überhaupt erst möglich gemacht.

Im Januar 2011 wurde das Wasserwerk in der Graft medienwirksam abgeschaltet. Die Stadtwerke entschieden sich aus rein betriebswirtschaftlichen Gründen für den Zukauf beim Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband (OOWV) und gegen die Eigenförderung.

Die Folgen traten prompt und brutal ein: Das Grundwasser stieg drastisch an. Die Wiekhorner Wiesen versumpften („Graftversumpfung“), historische Bäume im Stadtpark starben ab, da ihre Wurzeln im Wasser verfaulten. Schlimmer noch: Anlieger rund um die Graft und in den angrenzenden Stadtteilen meldeten massive Wassereinbrüche in ihren Kellern. Die Verwaltung reagierte zunächst mit Ignoranz, schob die Schuld auf die „Wetterlage“ und lehnte Schadensersatzansprüche ab. Erst als der politische Druck der Bürger und unseres Aktionsbündnisses zu groß wurde, musste die Stadt 2011 eine Not-Entwässerung über die alten Brunnen genehmigen, um Schlimmeres zu verhindern.

Die Entscheidung aus dem Jahr 2011, die historische Graft und die angrenzende Natur dauerhaft zu schützen, war ein klares Bekenntnis zur ökologischen und städtebaulichen Verantwortung unserer Stadt. Dass im Jahr 2015 der Bau eines Wasserwerkes sowie die Bewilligung zur Trinkwassergewinnung beschlossen wurden, geschah nicht willkürlich: Es war die zwingende rechtliche Konsequenz, um den massiven Eingriff einer dauerhaften Grundwasserabsenkung überhaupt erst genehmigungsfähig zu machen. Die Trinkwassergewinnung diente dabei als rechtliches Fundament der „Daseinsvorsorge“, ohne welches eine künstliche Absenkung vor dem Hintergrund des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) kaum Bestand hätte.

Wenn nun Bestrebungen im Raum stehen, die Trinkwassergewinnung aus diesem Prozess zu lösen, entzieht die Verwaltung der notwendigen Grundwasserhebung ihre wichtigste Rechtfertigungsgrundlage. Ein Verzicht auf die Trinkwassergewinnung wandelt eine privilegierte Maßnahme der öffentlichen Versorgung in eine reine – und damit rechtlich hochgradig angreifbare – Entwässerungsmaßnahme um. Gleichzeitig werfen die Pläne zur Ausweitung der Förderung im Wasserwerk Annenheide gravierende hydrologische und wirtschaftliche Fragen auf.

Dies führt zu existenziellen Fragen hinsichtlich der Rechtssicherheit, der langfristigen Finanzierbarkeit und insbesondere der Haftung der Stadt. Sollte die Regulierung aufgrund fehlender rechtlicher Absicherung oder ungedeckter Betriebskosten scheitern, drohen massive Setzungs- oder Feuchtigkeitsschäden an zentralen öffentlichen Gebäuden wie dem Rathaus, dem Max-Planck-Gymnasium und der BBS2 sowie an zahlreichen privaten Immobilien. Es geht hier um den Kern städtischer Verantwortung: Wer die Stadt vor unkalkulierbaren Risiken und Forderungen schützen will, muss die folgenden Fragen heute lückenlos beantworten können. Kann die Verwaltung und Politik dies nicht, entzieht sie sich ihrem Daseinszweck und lässt die Bürgerinnen und Bürger von Delmenhorst sehenden Auges im Stich.

  

I. Grundwasserbewirtschaftung und Entwässerung der Graft

 Rechtliche Grundlage und Genehmigungsfähigkeit

  • Frage I.1: Auf welcher spezifischen paragrafischen Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) oder des Niedersächsischen Wasserschutzgesetzes fußt die Annahme, dass eine dauerhafte Grundwasserabsenkung in der Graft rein zur Zierde (ohne den Zweck der Trinkwasserversorgung) heute genehmigungsfähig ist, nachdem dies 2015 aufgrund mangelnder öffentlicher Relevanz explizit ausgeschlossen wurde?
  • Frage I.2: Wie begründet die Verwaltung die notwendige „Alternativlosigkeit“ des Eingriffs in den Naturhaushalt gegenüber den Genehmigungsbehörden, wenn durch den Verzicht auf die Trinkwassergewinnung der gewichtigste Grund für das öffentliche Interesse wegfällt?

 

Dauerhaftigkeit und finanzielle Absicherung

 

·      Frage I.3: Wie wird rechtlich verbindlich und über Ratsperioden hinweg garantiert, dass die kostenintensive Infrastruktur der Brunnen sowie deren Betrieb dauerhaft unterhalten werden und die Maßnahme als reine Kostenstelle somit jederzeit dem Rotstift zum Opfer fallen könnte?

 

·      Frage I.4: Liegt ein belastbarer Finanzierungsplan für die nächsten 30 Jahre vor, der die Betriebskosten der Entwässerung ohne Querfinanzierung durch Wasserentgelte deckt, und wie hoch beziffert die Verwaltung das Risiko einer Einstellung der Förderung bei künftigen Haushaltsnotlagen?

 

Haftungsrisiken bei öffentlichen und privaten Immobilien

 

·      Frage I.5: In Anbetracht der einschlägigen Rechtsprechung, die rein künstliche Grundwasserabsenkungen oft untersagt: Welche juristische Strategie verfolgt die Verwaltung, um drohende Unterlassungs- oder Schadensersatzklagen abzuwehren, wenn die Absenkung nicht der Daseinsvorsorge dienen soll?

 

·      Frage I.6: Wie hoch beziffert die Stadt das finanzielle Gesamtrisiko für mögliche Feuchtigkeits- und Setzungsschäden an öffentlichen Schlüsselimmobilien (Rathaus, Max-Planck-Gymnasium, BBS2), sollte die Entwässerung aufgrund technischer, rechtlicher oder finanzieller Hindernisse unterbrochen werden müssen?

 

·      Frage I.7: Übernimmt die Stadt gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern eine vollumfängliche, verschuldensunabhängige Haftungsgarantie für Schäden an privaten Immobilien, die durch eine fehlerhafte oder eingestellte Grundwasserregulierung entstehen? Wurden hierfür bereits entsprechende Rücklagen im Haushalt gebildet?

  

II. Trinkwasserversorgung:
Kapazitäten, Qualität und Preisstabilität (Annenheide)

 

Hintergrund: Seit 1974 und bestätigt durch die Neubewilligung 2004 gilt eine Fördergrenze von 3,2 Mio. m³/a für das Wasserwerk Annenheide, um eine Übernutzung zu verhindern. Der darüber hinausgehende Bedarf wird derzeit durch den Zukauf beim OOWV gedeckt.

 

·      Frage II.1 (Hydrologische Kehrtwende): Welche neuen, belastbaren geologischen oder hydrologischen Erkenntnisse liegen der Verwaltung vor, die die jahrzehntelange Expertenmeinung widerlegen, dass eine Förderung über 3,2 Mio. m³/a hinaus das nutzbare Dargebot des Grundwasserleiters in Annenheide übersteigt? Wer trägt die fachliche Verantwortung für das Risiko eines absinkenden Grundwasserspiegels in diesem sensiblen Bereich?

 

·      Frage II.2 (Nitrat- und Aufbereitungskosten): Inwiefern wurde bei den Ausbauplänen berücksichtigt, dass eine höhere Entnahmerate die Mobilisierung von Schadstoffen (z. B. Nitrat aus landwirtschaftlicher Nutzung) beschleunigen kann? Mit welchen konkreten Investitionskosten für zusätzliche Filterstufen und welchen jährlichen Mehrkosten für Ausgleichszahlungen an die Landwirtschaft rechnet die Verwaltung, um die Trinkwasserqualität gemäß Trinkwasserverordnung bei erhöhter Förderung zu garantieren?

 

·      Frage II.3 (Wirtschaftlichkeits-Check für die Bürger): Wie rechtfertigt die Verwaltung den Verzicht auf den (nach aktuellem Stand) kostengünstigeren Zukauf vom OOWV zugunsten einer teuren Ausweitung der Eigenförderung in Annenheide? Wir fordern eine detaillierte Vergleichsrechnung: Wie hoch wird der Kubikmeterpreis für den Endverbraucher bei einer Ausweitung der Eigenförderung (inkl. aller Investitions- und Folgekosten) im direkten Vergleich zum aktuellen Mischpreis unter Beibehaltung des OOWV-Zukaufs steigen?

 

·      Frage II.4 (Versorgungssicherheit und Preisrisiko OOWV-Vertrag): Der aktuelle Wasserliefervertrag mit dem OOWV läuft im Jahr 2029 aus. Inwiefern ist die künftige Versorgungssicherheit (Zukaufmengen) durch den OOWV ab 2029 vertraglich überhaupt noch darstellbar, und mit welchen konkreten Preissteigerungen kalkuliert die Stadtwerke/Verwaltung bei einer potenziellen Vertragsverlängerung? Wir fordern die Offenlegung der strategischen Risikobewertung: Wie genau rechtfertigt die Verwaltung die immensen und unabwägbaren Investitionsrisiken eines Ausbaus in Annenheide (inklusive der Folgekosten für Nitratfilterung und Netzausbau) im direkten Vergleich zu den erwartbaren Konditionen und Preisentwicklungen eines neuen OOWV-Liefervertrages ab 2029?

 

III. Planungsversagen, Kostenexplosion und Alternativlosigkeit beim Neubau des Wasserwerks Graft

Die jahrelangen Planungen für das neue Wasserwerk in der Graft haben bisher vor allem eines hervorgebracht: Eine massive Kostenexplosion, reduzierte Fördermengen und die Prognose erheblich steigender Trinkwasserpreise für die Bürgerinnen und Bürger. Anstatt jedoch proaktiv Lösungsansätze, technische Alternativen oder Optimierungspotenziale zur Kostensenkung vorzulegen, entsteht der Eindruck, dass das Projekt durch eine einseitige Kostendarstellung systematisch verhindert werden soll.

 

Fehlende Unterlagen 

 

Um zu bewerten, ob die prognostizierten Kostenbelastungen auf unumstößlichen technischen Fakten oder auf einer fehlerhaften bzw. lückenhaften Projektsteuerung beruhen, fordern wir detaillierte Aufklärung über die internen Kalkulationen, die ausgewählten Brunnenstandorte und den direkten wirtschaftlichen Vergleich mit dem Wasserwerk Annenheide.

 

  • Frage III.1 (Kosten des Nicht-Baus): Wie hoch beziffert die Verwaltung die exakten „Sowieso-Kosten“, die auch dann dauerhaft anfallen, wenn das Wasserwerk Graft nicht gebaut wird (Betrieb der Entwässerungsbrunnen, Strom, Ableitung des Wassers, Instandhaltung der Infrastruktur, Abschreibung der bisherigen, dann nutzlosen Planungskosten von mehreren Millionen Euro)? Wir fordern eine Gegenüberstellung der Gesamtkosten: „Bau und Betrieb des Wasserwerks“ vs. „Reine Entwässerung ohne Einnahmen“.
  • Frage III.2 (Abwasser- und Energiekosten): Wie genau rechtfertigt die Verwaltung die in der Kalkulation angesetzten, hohen Abwasser- und Elektrokosten für das neue Wasserwerk? Wurden hier alternative Energiekonzepte (z. B. Photovoltaik-Eigenversorgung), abwasserrechtliche Befreiungen für die Einleitung von Filterspülwasser in Vorfluter oder Optimierungen durch Prozesswasserrückgewinnung überhaupt gutachterlich geprüft, um die Betriebskosten (OPEX) zu senken?
  • Frage III.3 (Aufschlüsselung der Aufbereitungsstufen): Wir fordern eine detaillierte, tabellarische Aufschlüsselung der geplanten Wasseraufbereitung. Welche spezifischen Aufbereitungsstufen (z. B. Enteisenung, Entmanganung, Entkarbonisierung, Nanofiltration / Umkehrosmose) sind baulich und betrieblich vorgesehen? Welche dieser Stufen sind die primären Verursacher der hohen Investitions- und Betriebskosten, und aus welchem konkreten wasserchemischen Zwang (mit Bezug auf aktuelle Rohwasseranalysen) resultiert die angebliche Alternativlosigkeit genau dieser teuren Verfahrenstechnik.

Brunnenstandorte und reduzierte Fördermengen

 

Hintergrund: Die Wirtschaftlichkeit eines Wasserwerks steht und fällt mit der Fördermenge. Dass in der Planung die Fördermengen reduziert wurden, treibt den Preis pro Kubikmeter künstlich in die Höhe.

 

·      Frage III.4 (Planungsversagen bei den Standorten): Aus welchen exakten geologischen, hydrologischen oder naturschutzrechtlichen Gründen wurden die Fördermengen in den aktuellen Planungen der Graft reduziert? Ist diese Reduzierung auf eine suboptimale Wahl der Brunnenstandorte zurückzuführen?

 

·      Frage III.5 (Fehlende Lösungsansätze): Warum hat die Verwaltung bzw. das beauftragte Planungsbüro angesichts der absehbaren Kostenexplosion durch die reduzierten Fördermengen keine alternativen Brunnenstandorte, Bohrtiefen oder Brunnengalerien im Umfeld der Graft vorgestellt, um die Ergiebigkeit zu erhöhen und den Kubikmeterpreis für die Bürger wieder auf ein wirtschaftliches Maß zu senken?

 

Transparenter Preisvergleich: Wasseraufbereitung Annenheide vs. Graft

 

Hintergrund: Um die Wirtschaftlichkeit der Graft objektiv beurteilen zu können, muss sie transparent mit den realen und zukünftigen Kosten des Standorts Annenheide verglichen werden.

 

·      Frage III.6: (Detaillierter Kostenvergleich der Aufbereitung): Wir fordern eine detaillierte, direkt vergleichbare Aufstellung der Aufbereitungskosten pro Kubikmeter (Cent/m³) für die Wasserwerke Annenheide und das geplante Werk in der Graft. Wie verteilen sich die Kosten an beiden Standorten exakt auf:

 

·      a) Investitionsabschreibungen (CAPEX)

 

·      b) Energiekosten

 

·      c) Chemikalien / Verbrauchsmaterialien

 

·      d) Abwasser- / Entsorgungskosten

 

·      e) Personalkosten?

 

·    Frage III.9: (Versteckte Kosten in Annenheide): Sind in den aktuellen Aufbereitungskosten für Annenheide, die dem Rat als Vergleichsgrundlage zur Graft präsentiert werden, bereits die zwingend notwendigen Investitionskosten für zukünftige Filteranlagen (z. B. aufgrund steigender Nitratbelastung durch Ausweitung der Förderung) vollumfänglich eingepreist? Wenn nein, verzerrt dies den Vergleich zulasten der Graft – wie rechtfertigt die Verwaltung diese asymmetrische Kostendarstellung? 

 

IV. Transparenz und Offenlegungspflicht

 

Hintergrund: Eine selektive Veröffentlichung von Dokumenten durch die Verwaltung und die Stadtwerke behindert die demokratische Willensbildung bei diesem für die Stadtgesellschaft hochrelevanten Thema.

 

  • Frage IV.1: Wie rechtfertigt die Verwaltung die bisher lückenhafte Informationspolitik gegenüber der Öffentlichkeit, und bis zu welchem konkreten Datum wird die Verwaltung – unter Einhaltung der proaktiven Offenlegungspflichten gemäß § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG) sowie des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) – sämtliche hydrologischen Gutachten, Machbarkeitsstudien, Wirtschaftlichkeitsberechnungen und den vollständigen Schriftverkehr mit den Genehmigungsbehörden seit 2015 barrierefrei und vollständig veröffentlichen? (Unterlagen des IWW aus 2021, Verfahren zur Wasseraufbereitung in der Graft des Ing. Büro Lührs aus 2024, Ausschreibung der Pilotanlage und Unterlagen der Probebohrungen der Aqua H2U GmbH 2025)

 

Fazit und Forderungen des Aktionsbündnisses

 

Der Bau des Wasserwerks in der Graft ist nicht verhandelbar. Es ist die einzige juristisch, hydrologisch, infrastrukturell und sicherheitspolitisch tragfähige Lösung, um Delmenhorst vor dem eigenen Grundwasser zu schützen und gleichzeitig unabhängiges, krisensicheres Trinkwasser zu bezahlbaren Preisen in den nächsten Dekaden zu produzieren.

 

Das Aktionsbündnis „Rettet die Graft“ fordert Rat und Verwaltung auf:

 1.  Beenden Sie die Kostentreiberei und Verhinderungstaktik!

 2.  Legen Sie die ungeschönten Folgekosten eines Nicht-Baus offen!

 3.  Sichern Sie die Resilienz unserer Stadt: Schützen Sie uns vor externen Preisdiktaten und garantieren Sie eine unabhängige, krisenfeste Trinkwasserversorgung!

4.  Setzen Sie den Ratsbeschluss von 2015 um und bauen Sie das Wasserwerk in der Graft!

Die Rettung der Graft, der Schutz unserer Stadt und die Sicherung unserer Unabhängigkeit dulden keinen Aufschub mehr.

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Unser Memorandum für den Rat
Seit 15 Jahren verhindern die Stadtwerke den Bau eines Wasserwerkes in der Graft. Nunmehr wohl mit Erfolg. Die CDU will sich bemühen, das Grundwasser beständig abzupumpen, die FDP freut sich über gespartes Geld, die SPD freut sich, dass sie nicht mehr Stellung beziehen muss, die NABU-Grünen können sich zukünftig auf die Starkregen-Karte konzentrieren. Eine Mehrheit für ein Wasserwerk gibt es nicht mehr im Stadtrat. Dafür aber eine Menge offene Fragen, die wir in einem Memorandum veröffentlicht haben. Damit niemand hinterher sagen kann, er oder sie habe es nicht gewusst.
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