Folge uns auf Facebook, Instagram und Twitter!



Brief an die Ratsmitglieder

Rettet die Graft!


Liebe Abgeordnete!

Achtung! Prospektive Zuweisung von Verantwortung an die Mitglieder des Rates einschließlich OB soll erfolgen! Bitte widmen Sie dem Thema Graft fünf Minuten Ihrer Zeit:

 Ihnen liegt eine Empfehlung vor, derzeit die Pumpentechnik im Sommer auf 55 Kubikmeter (statt 200) abzusenken, um durch Schonung der Pumpen einen Totalausfall der Pumpen für Zeiten auszuschließen, wenn Pumpleistungen besonders dringend erforderlich sind (um erneute Schäden für Graft, städtische Infrastruktur und Anwohner zu vermeiden). In Dürrezeiten bei ausbleibendem Oberflächenwasser und abgesenkten Grundwasserpegeln weniger als 200 Kubikmeter Grundwasser zu heben und abzuleiten, das unterstützen wir, ist fachgerecht und plausibel – und war ja tendenziell schon bisherige Praxis.

Hinzu kommt: Das enteisten abgeleitete Grundwasser aus nur ca. 1o m Tiefe muss wegen möglicher Kontaminierungen zumindest beobachtet werden, bedarf evtl. vor Einleitung in die Fließgewässer, um dort keinen Schaden anzurichten, weiterer als der bisherigen sehr begrenzten Aufreinigung. Ein Monitoringverfahren zu dem Thema der Wasserqualität bei Einleitung der Grundwassermengen in die Fließgewässer sollte in jedem Fall stattfinden. Hier muss die aufkommende These entkräftet werden, dass die technisch einwandfreien Pumpanlagen vom Auftraggeber mit 10 – 12 m Brunnentiefe in zu großem Umfang nachgesickertes, belastetes bis kontaminiertes Oberflächenwasser fördern. Tiefer gesetzte Brunnen hätte diesen speziellen Kreislauf zumindest ausschließen können. Hier sollte zumindest eine „zweite Meinung“ eingeholt werden, um mögliche Fehler bei der Setzung neuer Brunnen zu vermeiden.

Hinzu kommt – auch dazu ist Expertise einzuholen: Für die Dauer der Notmaßnahme „Grundwasserabpumpen und in Fließgewässer ableiten“ - muss evtl. mehr technisches (mobiles) Know-how bereitgestellt werden, um diese Wassermenge einfach, aber auskömmlich aufzubereiten, bevor sie eingeleitet werden kann. Klärung dieser Fragen sollte der Rat anlässlich der Vorlage der Verwaltung unbedingt einfordern.

Aber: In den „nassen Monaten“ muss permanent eine Pumpleistung von 200 Kubikmetern sicher zur Verfügung stehen. Die Vorlage der Verwaltung lässt die Sicherstellung dieser Pumpleistung zur Vermeidung von Schäden nicht erkennen.

Welche Schäden eintreten werden, wenn nicht 200 Kubikmeter (Menge ergab sich aus der Hebemenge für die frühere Trinkwassergewinnung) pro Stunde Grundwasser abgeführt werden, hat Delmenhorst bis 2015 erfahren (sh.: Folgen der Nichtförderung - Trinkwasserförderung aus der Graft auf www.rettet-die-graft.de

Das Schadensereignis haben wir für Sie dokumentiert und mitgeteilt. Eine Wiederholung mit den erheblichen Schäden für den Klimaschutz (allein ca. 1000 hochwertige Laubbäume waren in Folge der unvertretbar langen Überflutung der Wurzelwerke der Bäume abgestorben). Bewertet wurde der damalige Schaden in der Stadt bisher – weder finanziell noch ökologisch oder klimapolitisch - nicht. Hinzu kam, dass an vielen Gebäuden (auch städtischen), an Wegen und Leitungen Infrastrukturschäden zu beheben waren: Grundwasser drang in 50 bis 60 Jahre alte Gebäude erstmals durch Bodenplatten und Kellerwände, hohe Wasserstände sorgten für Auftrieb/Setzungen vieler Bauten. Die Graft als stadtnahes Erholungsgebiet war aus Sicherheitsgründen (fehlende Standfestigkeit vieler Bäume) für die Bevölkerung lange Zeit gesperrt.

Die Stadt konnte sich jeder Schadens-Haftung erfolgreich entziehen, weil die städtische Rechtsauffassung übernommen wurde, die Einstellung von Grundwasserförderung zur Trinkwassergewinnung sei die Beendigung eines Eingriffs. Die Fördergebiete seinen nunmehr in den früheren, „natürlichen Zustand“ vor dem Eingriff zurückversetzt. Dafür gebe es keine Haftung. Obwohl die Juristen hätten bedenken müssen (siehe auch Gutachten zur dauerhaft abgesenkten, veränderten Natürlichkeit der Graft) eine diesen bleibenden Veränderungen (Absenkungen) angepassten Vegetation mit einzubeziehen.

Die Graft muss also dauerhaft – wenn Grundwasserpegel ansteigen und Oberflächenwasser hinzukommt und nicht in angemessener Zeit versickern kann – „entwässert“ werden, um (weitere) Folgeschäden für Klima, Graft als Naherholungsgebiet, städtische Liegenschaften und Infrastruktur zu vermeiden.

Vorgeschlagen wird (immer wiederkehrend) man könne auch anders als durch Grundwasserhebung für die notwendige Entwässerung sorgen. Dazu wurden diverse Varianten im Auftrag der Stadt skizziert und kalkuliert. Der Umbau der Graft und die Einbauten und Bauwerke in der Graft wurden vom Rat als untaugliche Überlegung verworfen. Nach Abschluss der Expertenberichte und der Bewertung der Varienten hat der damalige Leiter Tiefbau (Brünjes) fast wörtlich ausgeführt: „Jetzt bin auch in davon überzeugt, dass nur durch Grundwasserhebung die notwendige Entwässerung der Graft erreicht wird“. Hinzu kommt: Jede andere Technik der Entwässerung würde erneute Planung, umfangreiche Erdarbeiten sowie viel Zeit und Geld in Anspruch nehmen, aktuell jedoch keine Hilfe sein.

Mit der ablehnenden Vorlage wird Ihnen als Ratsmitglieder nahegebracht – und sie sollen damit die fachlich Verantwortlichen zukünftig entlasten – derzeit keine weitere Vorsorge zu treffen. Sie sollen darauf vertrauen, dass ein höchst störanfälliges Brunnensystem möglicherweise doch in der Lage sein soll, in den nassen Wintermonaten die notwendige Pumpleistung zu bringen, um Schäden für Stadt, Natur und ihre Einwohner zu vermeiden. Sie sollen mit SWD und Verwaltung spekulieren, trotz des Hinweises auf „baldiges Versagen“ der Pumpen, und darauf verzichten, die Interessen von Stadt, Klima und ihren Einwohnern vorsorglich zu wahren.

Im Ausschuss wurde erklärt, Vorsorge durch Brunnenneubau (die ja noch Jahre erforderlich sein werden) sei gar nicht im Jahr 2022 möglich. Die infrage kommenden Firmen hätten keine Kapazitäten frei, um Aufträge der SWD anzunehmen. Unsere Gespräche mit einzelnen Experten haben etwas anderes ergeben: Die Firmen raten zu frühen Auftragsvergaben, weil es Wartezeiten von bis zu 12 Monaten zwischen Auftragserteilung und Durchführung gibt. Akute Probleme sind kaum zu bearbeiten. Deshalb sollte für die Pumpen/Brunnen in der Graft gelten: Jetzt neue Brunnen konzipieren und in Auftrag geben, um nicht bei (wahrscheinlichem) weiteren Ausfall mit einer akuten Notlage ein bis zwei Jahre leben zu müssen, weil zeitnahe Erledigung durch die Auftragslage der Fachfirmen kaum zu erwarten wäre.

Vorausschauende Planung für wahrscheinlich eintretende Risiken ist von Ihnen gefordert – statt spekulativem Fatalismus.

Natürlich werden Sie bereits erkannt haben: In den Vorlagen und im Sanierungsbericht vom 13.05.2022 ist „zwischen den Zeilen“ gut zu lesen: Die Pumpen und die Filtertechniken im Umfeld der Brunnen sind Stand der Technik – ggf. könnte man noch robuster planen und in Auftrag geben. Den Pumpenbauern will niemand Vorwürfe machen. Die „Tiefe“ der Brunnen ist der Schwachpunkt sowie anscheinend die Dimensionierung der 4-fach Brunnen. Der erwünschte Trichter war in seinem Radius möglicherweise bereits (durch Delme und die Topografie entlang des Flusses) hydrologisch unzureichend durchdacht. Wieder ist Expertise einzuholen: Wären wegen der gewünschten „Trichterbildung“ zur Entwässerung der Oberfläche unter allen oft überfluteten Flächen andere Brunnentiefen richtiger gewesen und für die Zukunft sicherzustellen?

Vorgetragen wird stets, dass die Bodenbeschaffenheit dort, wo der Pumpvorgang tatsächlich stattfindet, die Pumpentechnik trotz eingebrachter üblichen Filter und/ Isoliermaterials (die üblicherweise ca. 20 Jahre funktionieren), zerstört. Wären durch (alternative) Bodenproben vor Auftragserteilung diese Erkenntnisse bereits zu haben gewesen? Muss man aus Gründen der Bodenbeschaffenheit die Ersatzbrunnen tiefer/an anderen Stellen nach sorgfältiger Vorbereitung setzen, um die Störanfälligkeit neuer Brunnen durch die Bodenbeschaffenheit zu vermeiden? Könnte man nicht an geeigneteren Stellen Brunnen so setzen und dimensionieren, dass sie später auch der Förderung von Trinkwasser dienen können?

Zusammengefasst:

Liebe Abgeordnete des Rates: Seien Sie achtsam. Sie sollen heute Verantwortung übernehmen, wenn durch die Bodenbeschaffenheit ein „baldiges Versagen“ (man hat‘s Ihnen gesagt!) der Entwässerungsbrunnen in der Graft eintritt und mittelfristig eine Lösung der erneuten Versumpfung mit erheblichen Folgen nicht möglich sein wird. Wir raten Ihnen eindringlich: Seien Sie risikobewusster als SWD und Autoren der ablehnenden Vorlage: Fordern Sie Brunnen ein, die sicherstellen, dass mindestens in den (8-10) „nassen Monaten“ ständig und zuverlässig 200 Kubikmeter/h Grundwasser abgepumpt und abgeleitet werden können. Und erteilen Sie den Auftrag, die in die Fließgewässer eingeleiteten Wassermassen in einem Maße (durch mobile Anlagen?) aufzubereiten, damit in den Fließgewässern kein ökologischer Schaden entsteht.

Treten die möglichen, Ihnen angezeigten, technischen Risiken mit ihren Folgen ein, müssen Sie sich vor der Bevölkerung der Stadt erklären. Die für die Vorlage Zuständigen sind dann längst ausgeschieden oder können sich der politischen Verantwortung auch gut entziehen, weil der Rat mehrheitlich einverstanden war mit dem Ignorieren der benannten Risiken und sich verweigert hat, offene Fragen zu klären oder klären zu lassen.

Bitte folgen Sie in diesem Fall nicht der Beschlussvorlage. Unterstützen Sie aus Verantwortung die Eingabe vom 02.03.2022.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und Durchsetzungskraft in Ihrer Arbeit für die Stadt und ihre Bevölkerung!

Mit freundlichen Grüßen

Aktionsbündnis „Rettet die Graft“

Dr. Harald Groth

Rudi Wennekamp

Roswitha Ahrens-Groth

Hans-Joachim Olczyk


Wasserwerk in Delmenhorst in der Graft - jetzt die Weichen stellen für autonome Trinkwasserförderung in Delmenhorst!


Warum jetzt aktueller denn je ....?


Der vom Rat auferlegte Neuantrag auf Trinkwassergewinnung in der Graft kommt in die finale Phase:
Der Antrag ist von der SWD – wenn auch nicht freiwillig - gestellt, die notwendigen Gutachten liegen vor, ökologisch gibt es keinen Hinderungsgrund für eine erneute Trinkwassergewinnung in der Graft, die Einwände sind bearbeitet bzw. werden gerade erledigt. Es besteht die seltene Chance, mindestens zwei für die Stadt wichtigen Ziele gleichzeitig zu erreichen: Bedarfsgerecht für die Zukunft Trinkwasser zu fördern und die Graft als Naherholungsgebiet zu erhalten. (übergeordnete, weitere landespolitische Ziele seien nur am Rande erwähnt: Es fehlt an vielen Orten Trinkwasser in Dürrezeiten, deshalb sollte dort aus Grundwasser Trinkwasser gewonnen werden, wo dies ohne Schaden möglich ist. Und: aus Gründen der Sicherheit sollte eine Stadtbevölkerung nicht nur aus einem Wasserwerk versorgt werden).
Einige verfolgen – interessensgeleitet? – von den beiden städtischen Zielen jeweils nur eines, erwarten, dass Zuhörer und Leser ausreichend uninformiert sind, um das jeweils andere Ziel auszublenden.
Mittlerweile haben Gutachter und Wasserbauer – teils gegen immer wiederholte andere Behauptungen Interessierter - bestätigt: Zusätzliches Trinkwasser benötigt die Stadt, sobald der Liefervertrag über 30 % des heutigen Trink-Bedarfs mit einem Nachbarn ausläuft. Das tiefliegende Grundwasser ist geeignet, um daraus Trinkwasser herzustellen. Das Grundstück des alten Wasserwerks ist ausreichend, um ein modernes Wasserwerk dort herzurichten. Natürlich muss die Infrastruktur modernisiert werden, ist aber durchgerechnet und veranschlagt. Ein neues Wasserwerk am Standort des bisherigen, stillgelegten Wasserwerks ist machbar – vorausgesetzt der Wasserrechtsantrag wird genehmigt.


Sie fragen sich: Bleibt der Trinkwasserpreis dann noch stabil in Delmenhorst? Oder sinkt er gar?


Hier finden Sie die Antworten auf diese und viele andere Fragen!!

















Dann haben in Delmenhorst auch steigendes Grundwasser, Graftversumpfung und Hochwasser in der Graft keine Chance mehr!


Und das zweite kommunale Ziel – die Erhaltung des Naherholungsgebiets Graft, einer vor 100 Jahren trockengelegten, abgesenkten Sumpflandschaft – ist stadtnah im Zustand vor Trinkwassereinstellung in der Graft zukünftig zu erhalten. Die ökologische unsinnige Ausnahme und Notmaßnahme, Grundwasser für den Steuerzahler teuer im Umfang bis zu 80 % der späteren, beantragten bedarfsgerechten Trinkwasserproduktion abzuleiten in die Fließgewässer – bei steigender Tendenz bzgl. der Kosten - kann nach erneuter Trinkwassergewinnung in der Graft eingestellt werden, sobald sich wieder bis zur Oberfläche durch die tiefe Grundwasserhebung der (bestrittene) gutachterlich prognostizierte „Trichter“ gebildet haben wird.

Bei Trinkwasserproduktion in der Graft wäre die erneute Versumpfung nicht wieder zu erwarten. Die Neubepflanzung nach Zerstörung von rd. 1000 hochwertigen Laubbäumen infolge der Versumpfung könnte unbedenklich fortgesetzt werden.
Kurz vor der finalen Beratung und Entscheidung wird nun Angst geschürt: kostenfreies Parken auf den Graftwiesen wäre angeblich – wie in den letzten Jahrzehnten – nicht mehr möglich. Und der Wasserpreis soll angeblich exorbitant steigen, in eine Höhe, die unzumutbar sei und die Investition für ein neues Wasserwerk stünde in Konkurrenz zu anderen städtischen Investitionen. Gleichzeitig werden versachlichende Kalkulationen zwar versprochen, aber nicht vorgelegt. Ein von der SWD bestellter Experte hat öffentlich bestätigt (nach Vorlage umfänglicher Kalkulation): Aus einem neuen Wasserwerk wäre Trinkwasser unterhalb des jetzigen Wasserpreises pro Kubikmeter zu produzieren.
Dabei ist unterstellt: Das Wasserwerk würde kreditfinanziert. Nicht eine sonstige dringende Investition in der Stadt müsste dafür zurückgestellt werden. Umgekehrt: Der städtische Haushalt würde nennenswerte Entlastung bei Wiederherstellung einer modernen Trinkwassergewinnung in
der Graft erfahren. Die jährlichen Ausgaben für die unterhaltungsaufwendige Notableitung von Grundwasser würden entfallen. Für eine kommunale Bürgschaft für die Kreditaufnahme durch die SWD könnte die Stadt sich den Vorteil vergüten lassen – wie in anderen Bürgschaftsfällen erfolgreich praktiziert. Zuletzt wurde eine Selbstverständlichkeit wie ein Damoklesschwert vorgetragen, als sei sie eine Neuigkeit: Natürlich ist bei Wasserpreisermittlungen das Kommunale Abgabenrecht zu beachten. Vorgetragen von dem, der zwei Jahre lang nicht dafür gesorgt hat, endlich „Musterkalkulationen“ des Wasserpreises für verschiedene Szenarien vorzulegen.
Zusammengefasst: Über den Wasserrechtsantrag wird voraussichtlich in Kürze entschieden. Danach kommt die eigentliche „Nagelprobe“: Werden die Entscheider in SWD und Stadt mindestens beide Ziele verfolgen: Den Bedarf an Trinkwasser vor Ort beschaffen und gleichzeitig die Graft retten und die städtische Infrastruktur, sowie den verbliebenen Baumbestand und die „Anrainer“ vor weiteren Schäden beschützen?
Diese Homepage soll denen dienen, die statt Partikularinteressen und auffälliger Unfähigkeit zur Selbstkritik die Interessen der Stadtbevölkerung wahren, Folgen ihrer Entscheidungen dieses Mal rechtzeitig abwägen und sich möglichst beiden Zielen gleichermaßen verpflichtet fühlen. Aufräumen soll die Homepage auch mit immer wieder variierten angeblichen Gründen und teuer untersuchten und verworfenen „Scheinlösungen für die Graftentwässerung“ und Ablehnung der neuen Trinkwassergewinnung in der Graft: Jedes der „Gegen-Argumente“ wurde in den letzten 10 Jahren bereits – meist mehrfach und von wechselnden Personen - vorgebracht, teils auffallend gutgläubig und ohne die notwendige kritische Distanz. Die Homepage und Dokumentation – und die umfängliche Bibliothek der öffentlich zugänglichen Gutachten sollte jedem Entscheider – auch den begleitenden Journalisten - eine kluge Abwägung vor Entscheidung ermöglichen.