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Rettet die Graft!


Wasserwerk in Delmenhorst in der Graft - jetzt die Weichen stellen für autonome Trinkwasserförderung in Delmenhorst!


Warum jetzt aktueller denn je ....?


Der vom Rat auferlegte Neuantrag auf Trinkwassergewinnung in der Graft kommt in die finale Phase:
Der Antrag ist von der SWD – wenn auch nicht freiwillig - gestellt, die notwendigen Gutachten liegen vor, ökologisch gibt es keinen Hinderungsgrund für eine erneute Trinkwassergewinnung in der Graft, die Einwände sind bearbeitet bzw. werden gerade erledigt. Es besteht die seltene Chance, mindestens zwei für die Stadt wichtigen Ziele gleichzeitig zu erreichen: Bedarfsgerecht für die Zukunft Trinkwasser zu fördern und die Graft als Naherholungsgebiet zu erhalten. (übergeordnete, weitere landespolitische Ziele seien nur am Rande erwähnt: Es fehlt an vielen Orten Trinkwasser in Dürrezeiten, deshalb sollte dort aus Grundwasser Trinkwasser gewonnen werden, wo dies ohne Schaden möglich ist. Und: aus Gründen der Sicherheit sollte eine Stadtbevölkerung nicht nur aus einem Wasserwerk versorgt werden).
Einige verfolgen – interessensgeleitet? – von den beiden städtischen Zielen jeweils nur eines, erwarten, dass Zuhörer und Leser ausreichend uninformiert sind, um das jeweils andere Ziel auszublenden.
Mittlerweile haben Gutachter und Wasserbauer – teils gegen immer wiederholte andere Behauptungen Interessierter - bestätigt: Zusätzliches Trinkwasser benötigt die Stadt, sobald der Liefervertrag über 30 % des heutigen Trink-Bedarfs mit einem Nachbarn ausläuft. Das tiefliegende Grundwasser ist geeignet, um daraus Trinkwasser herzustellen. Das Grundstück des alten Wasserwerks ist ausreichend, um ein modernes Wasserwerk dort herzurichten. Natürlich muss die Infrastruktur modernisiert werden, ist aber durchgerechnet und veranschlagt. Ein neues Wasserwerk am Standort des bisherigen, stillgelegten Wasserwerks ist machbar – vorausgesetzt der Wasserrechtsantrag wird genehmigt.


Sie fragen sich: Bleibt der Trinkwasserpreis dann noch stabil in Delmenhorst? Oder sinkt er gar?


Hier finden Sie die Antworten auf diese und viele andere Fragen!!

















Dann haben in Delmenhorst auch steigendes Grundwasser, Graftversumpfung und Hochwasser in der Graft keine Chance mehr!


Und das zweite kommunale Ziel – die Erhaltung des Naherholungsgebiets Graft, einer vor 100 Jahren trockengelegten, abgesenkten Sumpflandschaft – ist stadtnah im Zustand vor Trinkwassereinstellung in der Graft zukünftig zu erhalten. Die ökologische unsinnige Ausnahme und Notmaßnahme, Grundwasser für den Steuerzahler teuer im Umfang bis zu 80 % der späteren, beantragten bedarfsgerechten Trinkwasserproduktion abzuleiten in die Fließgewässer – bei steigender Tendenz bzgl. der Kosten - kann nach erneuter Trinkwassergewinnung in der Graft eingestellt werden, sobald sich wieder bis zur Oberfläche durch die tiefe Grundwasserhebung der (bestrittene) gutachterlich prognostizierte „Trichter“ gebildet haben wird.

Bei Trinkwasserproduktion in der Graft wäre die erneute Versumpfung nicht wieder zu erwarten. Die Neubepflanzung nach Zerstörung von rd. 1000 hochwertigen Laubbäumen infolge der Versumpfung könnte unbedenklich fortgesetzt werden.
Kurz vor der finalen Beratung und Entscheidung wird nun Angst geschürt: kostenfreies Parken auf den Graftwiesen wäre angeblich – wie in den letzten Jahrzehnten – nicht mehr möglich. Und der Wasserpreis soll angeblich exorbitant steigen, in eine Höhe, die unzumutbar sei und die Investition für ein neues Wasserwerk stünde in Konkurrenz zu anderen städtischen Investitionen. Gleichzeitig werden versachlichende Kalkulationen zwar versprochen, aber nicht vorgelegt. Ein von der SWD bestellter Experte hat öffentlich bestätigt (nach Vorlage umfänglicher Kalkulation): Aus einem neuen Wasserwerk wäre Trinkwasser unterhalb des jetzigen Wasserpreises pro Kubikmeter zu produzieren.
Dabei ist unterstellt: Das Wasserwerk würde kreditfinanziert. Nicht eine sonstige dringende Investition in der Stadt müsste dafür zurückgestellt werden. Umgekehrt: Der städtische Haushalt würde nennenswerte Entlastung bei Wiederherstellung einer modernen Trinkwassergewinnung in
der Graft erfahren. Die jährlichen Ausgaben für die unterhaltungsaufwendige Notableitung von Grundwasser würden entfallen. Für eine kommunale Bürgschaft für die Kreditaufnahme durch die SWD könnte die Stadt sich den Vorteil vergüten lassen – wie in anderen Bürgschaftsfällen erfolgreich praktiziert. Zuletzt wurde eine Selbstverständlichkeit wie ein Damoklesschwert vorgetragen, als sei sie eine Neuigkeit: Natürlich ist bei Wasserpreisermittlungen das Kommunale Abgabenrecht zu beachten. Vorgetragen von dem, der zwei Jahre lang nicht dafür gesorgt hat, endlich „Musterkalkulationen“ des Wasserpreises für verschiedene Szenarien vorzulegen.
Zusammengefasst: Über den Wasserrechtsantrag wird voraussichtlich in Kürze entschieden. Danach kommt die eigentliche „Nagelprobe“: Werden die Entscheider in SWD und Stadt mindestens beide Ziele verfolgen: Den Bedarf an Trinkwasser vor Ort beschaffen und gleichzeitig die Graft retten und die städtische Infrastruktur, sowie den verbliebenen Baumbestand und die „Anrainer“ vor weiteren Schäden beschützen?
Diese Homepage soll denen dienen, die statt Partikularinteressen und auffälliger Unfähigkeit zur Selbstkritik die Interessen der Stadtbevölkerung wahren, Folgen ihrer Entscheidungen dieses Mal rechtzeitig abwägen und sich möglichst beiden Zielen gleichermaßen verpflichtet fühlen. Aufräumen soll die Homepage auch mit immer wieder variierten angeblichen Gründen und teuer untersuchten und verworfenen „Scheinlösungen für die Graftentwässerung“ und Ablehnung der neuen Trinkwassergewinnung in der Graft: Jedes der „Gegen-Argumente“ wurde in den letzten 10 Jahren bereits – meist mehrfach und von wechselnden Personen - vorgebracht, teils auffallend gutgläubig und ohne die notwendige kritische Distanz. Die Homepage und Dokumentation – und die umfängliche Bibliothek der öffentlich zugänglichen Gutachten sollte jedem Entscheider – auch den begleitenden Journalisten - eine kluge Abwägung vor Entscheidung ermöglichen.